Über uns/Verhaltenskodex

Verhaltenskodex der rewater s.r.o.

Das sind die Grenzen, innerhalb derer wir arbeiten — und innerhalb derer auch jeder arbeiten muss, den wir zur Leistungserbringung hinzuziehen. Es ist keine Sammlung von Arbeitsanweisungen; wie jemand seine Arbeit organisiert, bleibt ihm überlassen.

Fassung 1.0, gültig ab 17. 8. 2026. Er gilt für jeden, der für die rewater s.r.o. oder mit ihr arbeitet — Beschäftigte, Handelsvertreter, Montageunternehmen, Nachunternehmer, Partner und Lieferanten.


1. Redlichkeit und Wahrhaftigkeit

Wir behaupten nur, was wir belegen können. Wir geben eine Schätzung nie als Messergebnis aus und nennen keine Zahl, ohne anzugeben, worauf sie sich bezieht.

Wir verzerren keine Referenzen, geben fremde Ergebnisse nicht als eigene aus und nennen keinen Kunden, der dem nicht zugestimmt hat.

2. Fairer Wettbewerb

Wir setzen Wettbewerber nicht herab, nennen sie nicht in Angeboten und vergleichen uns mit ihnen nur anhand objektiver und überprüfbarer Parameter.

Wir nutzen keine von Kunden, Partnern oder früheren Arbeitgebern erlangten Informationen, auf die wir kein Recht haben. Fremde Geschäftsgeheimnisse schützen wir wie unsere eigenen.

Wir treffen mit Wettbewerbern keine Absprachen über Preise, Marktaufteilung oder das Vorgehen bei öffentlichen Ausschreibungen.

3. Korruption und ungebührliche Vorteile

Wir bieten, versprechen, gewähren und nehmen keinen unrechtmäßigen Vorteil an — Geld, Geschenke, Gegenleistungen oder sonstige Vorteile —, um eine geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen, auch nicht über Dritte.

Stillschweigende Duldung gilt als Zustimmung. Wer einen Hinweis auf solches Verhalten bemerkt, behält das nicht für sich — auch wenn er das Angebot abgelehnt hat.

Eine angemessene Aufmerksamkeit — ein Werbeartikel oder übliche Bewirtung bei einem Termin — ist zulässig. Nie jedoch gegenüber einer Person, die gerade über den Auftrag entscheidet, und nie bei einem öffentlichen Auftraggeber über das hinaus, was dessen eigene Regeln zulassen.

Kein Entgelt, keine Provision und keine Gebühr im Zusammenhang mit einem Geschäft bleibt unerfasst. Was nicht schriftlich vereinbart und belegt ist, existiert nicht — ob gezahlt oder empfangen.

Wir wirken nicht an der Verschleierung der Herkunft von Geldern mit. Eine ungewöhnliche Zahlungsweise — Bargeld über das übliche Maß hinaus, Zahlung von einer anderen Person als dem Kunden, Zahlung in ein anderes Land als das des Kundensitzes — nehmen wir nicht stillschweigend hin.

4. Interessenkonflikte

Ein persönliches, familiäres oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang eines Geschäfts verschweigen wir nicht. Dasselbe gilt für eine gleichzeitige Tätigkeit für einen Wettbewerber oder für einen Kunden, mit dem wir gerade verhandeln.

5. Vertraulichkeit und Daten

Informationen über Kunden, ihre Objekte und ihren Verbrauch sind vertraulich, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich gekennzeichnet sind.

Wir geben sie nicht in öffentlich zugängliche Werkzeuge künstlicher Intelligenz ein und auch nicht in andere Dienste, deren Bedingungen die Nutzung eingegebener Daten zum Training erlauben.

Bindet ein Vertrag mit rewater jemanden strenger — insbesondere wenn er vorherige schriftliche Zustimmung auch für Werkzeuge verlangt, die ein Training ausschließen — gilt die strengere Regelung.

Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur im für das jeweilige Geschäft erforderlichen Umfang und nur auf gesetzlicher Grundlage.

6. Sicherheit und Verhalten beim Kunden

In den Objekten des Kunden halten wir dessen Zutritts- und Sicherheitsregeln ein. Wir greifen nicht in Anlagen ein, für die wir keine Befugnis haben.

Stellen wir einen Zustand fest, der Eigentum oder Gesundheit gefährdet, weisen wir darauf hin — auch wenn das den Auftrag verzögert oder zunichtemacht.

7. Arbeitsbedingungen

Wir arbeiten mit niemandem zusammen, der Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzt — auch nicht mittelbar über eigene Nachunternehmer.

Wir diskriminieren niemanden wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Glauben oder Meinung. Wer für uns arbeitet, hält gegenüber den eigenen Leuten die Arbeitszeit- und Vergütungsvorschriften des Landes ein, in dem sie arbeiten.

8. Umwelt

Wir verkaufen Einsparungen. Es ergibt keinen Sinn, einen Auftrag auf eine Weise zu gewinnen, die die Umwelt stärker belastet, als der Kunde dabei einspart.

Wir halten die Abfall- und Verpackungsvorschriften des Leistungslandes ein. Ausgebaute Teile und Verpackungen lassen wir nicht ohne Vereinbarung beim Kunden und übergeben sie niemandem, der zur Übernahme nicht berechtigt ist.

Wir verzerren keine Umweltaussagen. Eine Angabe zu eingesparter Wassermenge, Energie oder Emissionen nennen wir nur mit Größe, Zeitraum und Berechnungsweise.

9. Lieferanten und Nachunternehmer

Wer für uns arbeitet, wendet dieselben Grenzen gegenüber den eigenen Lieferanten und Nachunternehmern an und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

Dieser Kodex ist Bestandteil der Vorgaben für jeden, den wir zur Leistungserbringung für rewater hinzuziehen.

10. Was tun im Zweifel

Sind Sie unsicher, ob ein Verhalten diesem Kodex entspricht, können Sie jederzeit nachfragen. Eine Frage schadet nie.

Eine Meldung nach diesem Kodex darf niemandem zum Nachteil gereichen. Wer in gutem Glauben auf ein Problem hinweist, darf dafür in keiner Weise benachteiligt werden.


Einhaltung des Kodex

Die Einhaltung prüfen wir angemessen zur Art der Zusammenarbeit — in der Regel anhand der Auftragsunterlagen. Wer für uns arbeitet, wirkt daran mit.

Ein Verstoß gegen den Kodex ist eine Vertragsverletzung mit allen Folgen, die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben. Bei Verhalten nach den Grundsätzen 2, 3 und 7 gilt dies unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist.

Wir unterscheiden zwischen Versagen und Absicht. Wer ein eigenes Fehlverhalten meldet, bevor es anderweitig bekannt wird, verschlechtert damit nie seine Lage.


Wie und wem melden

Übliche betriebliche Meldungen — Störungen, Reklamationen, unlauterer Wettbewerb von Mitbewerbern — gehen an den Geschäftsführer.

Eine Meldung über mögliches rechtswidriges Verhalten innerhalb des Unternehmens ist etwas anderes. Eine solche Meldung kann erfolgen:

Eine Meldung auf dem externen gesetzlichen Weg verletzt keine vertragliche Pflicht gegenüber rewater. Niemand darf für eine in gutem Glauben erstattete Meldung benachteiligt werden — weder durch Beendigung der Zusammenarbeit noch durch Reduzierung des Auftragsvolumens.

Die Identität des Meldenden geben wir nicht preis an niemanden, der sie zur Untersuchung nicht benötigt.

Kontakt für Fragen: Geschäftsführer der rewater s.r.o., save@rewater.eu.